Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, gemeinsam vertreten.