Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 10.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.