Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder - bei Geldangelegenheiten muss der Kassenwart darunter sein - gemeinsam vertreten.