| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass nachfolgende Rechtsgeschäfte der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen: a) Beschäftigung von Personal, b) Anmietung und Bezug von Räumlichkeiten. |