| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Er ist bei Anwesenheit von mehr als die Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |