Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten.
Die besondere Vertreterin (Geschäftsführerin) vertritt den Verein außergerichtlich bei allen wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs mit sämtlichen weiteren Geschäftsführern.