Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Er ist bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussfähig.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zur Vertretung bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,00 DM belasten, sind sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende einzeln befugt.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 2.000,00 DM der Genemigung des Vereinsausschusses bedürfen.
Grundstücksverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.