Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mehr als 1.000,00 DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,00 DM belasten, braucht der Vorstand die Zustimmung des erweiterten Vorstandes.