Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus maximal fünf Mitgliedern, mindestens aber aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über € 5.000,00 die Zustimmung der Gründerversammlung erforderlich ist.