| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Ausgaben über 100,00 DM bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Ausgaben über 200,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |