| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Verbindlichkeiten von mehr als 500,00 DM dürfen nur auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des erweiterten Vorstandes eingegangen werden. |