Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten, soweit es sich jedoch um Verträge oder um vermögensrechtliche und -wirksame Erklärungen handelt, zeichnen sie gemeinschaftlich.