| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Ausgaben über 100,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |