Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Kirchenmusiker.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten. Bei alltäglichen oder wiederkehrenden Geschäften oder solchen mit einem Umfang unter 250,00 EUR im Einzelfall kann ein Vorstandsmitglied alleine vertreten.
Zur Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 1.000,00 EUR ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung erforderlich.