| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Er ist bei Anwesenheit von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, beschlussfähig.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |