| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Notenwart, der zugleich stellvertretender Vorsitzender ist, und dem Kassenwart, der zugleich Kleiderwart ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu 250,00 Euro belasten, ist sowohl der Vorsitzende, als auch der Notenwart bevollmächtigt, ohne vorher einen Vortsandsbeschluss einholen zu müssen. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu 1.000,00 Euro belasten, entscheidet der Vorstand. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,00 Euro belasten, entscheidet die Mitgliederversammlung. |