| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei (Präsident, Schatzmeister) bis elf (stellvertretender Präsident, Geschäftsführer, Pressesprecher, Jugendsprecher, bis zu fünf Beisitzer) Personen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |