Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.
Die Vertretung des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 100,00 DM die Zustimmung der Arbeiterversammlung erforderlich ist.