Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.