| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zu Rechtgeschäften mit einem durch den gültigen Haushaltsplan beschlossenen Geschäftswert über 5.000,00 DM ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. |