Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Jugendwart und dem Sportwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der 1. Vorsitzende und der Kassenwart sind, jeder für sich alleine, berechtigt, Bar- und Bankgeschäfte für den Verein zu tätigen.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 EURO der Genehmigung der Mitgliederversammling bedürfen.