Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden, in finanziellen Angelegenheiten jeweils zusammen mit dem Schatzmeister, vertreten.