Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte im Einzelwert über 10.000,00 EUR sind nur wirksam, wenn sie von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam abgeschlossen werden, wobei ein Vorstandsmitglied der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.