Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem 1., 2. und 3. Beisitzer und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.