Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter einer der Vorsitzenden oder der stellevertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.