Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei geringfügigen Rechtsgeschäften, die einen Gegenwert der einzugehenden Verbindlichkeiten zu Lasten des Vereins von 500,00 EUR nicht überschreiten, vertritt der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende oder der Schatzmeister den Verein allein.