Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Zum Erwerb, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.