Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 10.000 € verpflichten, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.