Der Vorsitzende vertritt einzeln, wobei Handlungen, die den Verein länger als ein Jahr binden oder ihn zu 4 Zahlungen von mehr als 5.000,00 Euro verpflichten, der schriftlichen Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes bedürfen. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.