| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Als Besonderer Vertreter für folgenden Aufgabenkreis: - leitet das Personal des Vereins an und sorgt für deren ständige Qualifizierung; - sichert die Zusammenarbeit mit dem Landesverband "Lebenshilfe Sachsen e.V." und ggf. anderen Organisationen, in denen der Verein Mitglied ist sowie den Einrichtungen der sozialen Dienste und Behörden; - organisiert und führt die Öffentlichkeitsarbeit, stellt Kontakte zur Presse her und sorgt für den regelmäßigen Informationsdienst; - führt regelmäßig Beratungen mit den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen zur Aufgabenstellung durch; - erarbeitet den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr, stellt die entsprechenden Anträge auf Zuschüsse, erarbeitet die Verwendungsnachweise und sichert eine ausgeglichene Bilanz; - verwaltet das Vereinsvermögen und sichert den ständigen Überblick über Verbindlichkeiten, gewährleistet den sparsamen Einsatz der finanziellen Mittel; - organisiert und sichert die Arbeit mit potentiellen Sponsoren; - überwacht die Einhaltung der Arbeitszeit, sichert die Stundenerfassung; - sorgt für die Gehaltszahlung und Abrechnung, gewährleistet die Abführung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die entsprechenden Versicherungsträger und Abführung der Lohnsteuer; - schafft die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung aller weiteren Verwaltungsarbeiten; - vertritt den Verein in der Öffentlichkeit; - ist zeichnungsbefugt für allen anfallenden Schriftverkehr, Rechnungen, Belege, Zahlungsanweisungen, Überweisungsbelege, Fahrtkostenabrechnungen u.ä. (mit Ausnahme seiner/ihrer Person betreffend) im Rahmen der gewöhnlichen Haushaltsführung, für Zuschussanträge und Spendenbestätigungen; - ist berechtigt, Anschaffungen im Rahmen des bestätigten Haushaltsplanes durchzuführen, bei Sonderausgaben über einem Wert von 25.000 Euro ist die vorherige Zustimmung des Vorstandes einzuholen; - ist weisungsbefugt gegenüber dem hauptamtlichen Personal und den ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen; - übernimmt den Abschluss von Arbeitsverträgen, Änderungsverträgen und Kündigungen hauptamtlichen Personals und Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen und informiert den Vorstand dazu in der nachfolgenden Sitzung; bei Leitungskräften sind diese Rechte eingeschränkt und nur in vorheriger Absprache mit dem Vorstand gegeben; - ist einzelvertretungsbefugt - erhält jegliche Kontovollmachten. |