Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 1. stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Geschäftswert von höchstens 1.000,00 Euro hat der 1. Vorsitzende Einzelvertretungsbefugnis.