Der Vorsitzende, die Stellvertreter und der Schatzmeister sind alleinvertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten die Vorstandsmitglieder mehrheitlich. Ankauf und Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten, dingliche Belastungen auf vereinseigenem Grundvermögen und Verpfändung von Vereinsvermögen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.