Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Eingehung von Dauerschuldverhältnissen und der Abgabe von verpflichtenden Erklärungen, die den Verein über einen Betrag von mehr als 1.000,00 EUR binden, bedarf es der Zeichnung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder.