Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Für Ausgaben bzw. Mittelverwendung von mehr als 100.000,00 EUR ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder erforderlich. Über Ausgaben bzw. Mittelverwendung von mehr als 500.000,00 EUR entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit.