Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit enem Geschäftswert über 5.000,00 EUR im Einzelfall bzw. bei Dauerschuldverhältnissen in der Jahressumme bedürfen zu ihrer Wirksamkeit eines Beschlusses mit einer Zweidrittel-Mehrheit der Mitglieder des erweiterten Vorstandes.