Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro im Einzelfall bedürfen der Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 5.000,00 Euro im Einzelfall bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes.