Der Vorsitzende vertritt einzeln. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines oder mehrerer Kredite oder sonstiger Verpflichtungen im Wert von mehr als 5.000,00 Euro bedarf es der Zustimmung des gesamten Vorstandes.