Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, der stellvertretende Vorsitzende nur gemeinsam mit dem Kassenwart. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.