Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 800,00 Euro die Zustimmung des gesamten Vorstandes erforderlich ist.