Der 1.Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb von Grundstücken oder Immobilien, beim Abschluss von Mietverträgen und bei der Anschaffung von Vermögensgegenständen mit einem Wert von mehr als 1000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.