Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2000,00 Euro die Zustimmung des Vorstandes und bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 4000,00 Euro die Zustimmung des Beamtenrates erforderlich ist.