Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften ab einem Wert von 1.000,00 EUR der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird und bei Rechtsgeschäften ab einem Wert von 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.