Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass beim Abschluss von Dienstverträgen der Verein durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten wird und dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 1.000,-- EUR sowie für Grundstücksverträge die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.