Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder zum Verkauf, zur Belastung von Grundstücken und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Recht sowie zur Aufnahme von Krediten mit einem Wert von mehr als 5.000,-- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.