Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln und ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, das zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie bei Geschäften die einen Wert von mehr als 5000,00 EUR betreffen , die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.