Alle Mitglieder haben mit schriftlicher Beschlußfassung ( vom 18.11.2011 bis zum 12.12.2011) die Änderung der §§ 2 (Zweck), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 6 (Beendigung Mitgliedschaft), 7 (Beiträge), 8 (Mittelverwendung,Kassenprüfung), 11 (Mitgliederversammlung), 13 (Aufgaben Vorstand) und 20 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2013 hat die Änderung des 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) und im Umlaufverfahren die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2014 hat die Änderung der Präambel als auch der §§ 4 (Mitgliedschaft), 12 und 13 (Vorstand), 15 (Arbeitskreise) und die Einfügung von 15 a der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), 2 (Zweck), 3 (Selbstlose Tätigkeit, vorher "Gemeinnützigkeit"), 4 (Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 7 (Beiträge), 8 (Mittelverwendung und Kassenprüfung), 12 (Vorstand), 13 (Aufgaben des Vorstandes), 14 (Führung der Geschäfte des Vereins) und 20 (Schlussbestimmungen) der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Protokoll Bl. 18 SB Satzung Bl. 19 SB
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2023 hat die Änderung der §§ 8 (Mittelverwendung) und 11 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zur Gründung von und zur Beteiligung an Unternehmen; zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; zur Aufnahme von Darlehen zu einem Betrag von mehr als 10.000,-- EUR im Einzelfall; bei freiwilligen Zuwendungen, Hingaben von Darlehen und Verzicht auf Forderungen in einem Betrag von mehr als 7.500,-- EUR im Einzelfall; zur Zustimmung zum Geschäftsbersorgungsvertrag gemäß § 13 (2) sowie zu maßgeblichen Änderungen des Vertrages und für alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Vereins hinausgehen, Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sowie sonstige außergewöhnliche, insbesondere mit hohem Risiko verbundene Maßnahmen, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.