Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass beim Abschluss von Dauerschuldverhältnissen wie Miet- oder Arbeitsverträgen und bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2.000,00 EUR ein Beschluss des Vorstandes erforderlich ist. Die Vertretungsmacht ist weiterhin in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.