Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von mehr als 5.000,00 EUR, bei Eingehung von Verbindlichkeiten jeglicher Art und Aufnahme von Krediten ohne Rücksicht auf Betrag und Laufzeit wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.