Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 600,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstands mit Mehrheitsbeschluss und dazugehörigem Protokoll erforderlich ist.