Der Vorsitzende und der Kassierer sind bei Rechtsgeschäften mit einem Wert bis zu 2.500,00 EUR einzelvertretungsberechtigt; im Übrigen vertreten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 10.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.